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Kategorie:
Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 08.04.2022
Vermehrt erhalten wir Informationen über Zahlungsverzögerungen durch die DAVASO, welche in einigen Praxen bereits zu Liquiditätsproblemen führen.
Für die Untermauerung unser berufspolitischen Interventionen diesbezüglich bitten wir um Ihre Teilnahme an folgender Umfrage:
https://www.umfrageonline.com/s/pf3cxet
Veröffentlicht am 22.12.2020
- Aktualisiert am 31.03.2022
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Veröffentlichung der „Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung“ im Bundesanzeiger am 29.03.2022 die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale gemäß § 1 Hygienepauschaleverordnung (HygPV) verlängert.
Veröffentlicht am 18.03.2022
AUS für Corona-Sonderregelung im Heilmittelbereich zum 31.03.22
Verbreitete der GKV-Spitzenverband zu Verhandlungsbeginn noch große Zuversicht auf eine schnelle Einigung in Sachen Videobehandlung gegenüber dem BED e.V. als Verhandlungspartner auf Seiten der Ergotherapie, wurde der Grat zum Ende der Verhandlungen hin immer schmaler. (Gemäß §125 Absatz 2a SGB V sind die Einzelheiten der telemedizinischen Versorgung zwischen dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und den betreffenden Heilmittelverbänden vertraglich zu regeln. Solange diese vertragliche Regelung nicht vorhanden ist, ist eine telemedizinische Leistungserbringung in der Regelversorgung nicht zulässig.)
Für kommende Woche ist noch ein letzter Einigungsversuch im 8-Augen-Gespräch geplant.
Und es sieht alles andere als rosig aus, denn nach wie vor werden die von ergotherapeutischer Seite eingebrachten Regelungsvorschläge zur Videobehandlung entweder gänzlich abgelehnt oder völlig konterkariert, obgleich nachweisbar kein sachlicher Grund vorliegt.
Veröffentlicht am 17.03.2022
- Aktualisiert am 18.03.2022
Wir informieren unsere Mitglieder über die aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die neue Version der SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und die sich daraus ergebenden Änderungen für Heilmittelerbringende.
Veröffentlicht am 04.03.2022
Am 27. März stehen die Landtagswahlen im Saarland an. Wir haben uns die einzelnen Wahlprogramme im Bezug auf die Ergotherapie und die Heilmittelversorgung insgesamt angeschaut.
Im Bereich Gesundheit legen die Parteien in ihren Programmen häufig einen Schwerpunkt bei der Pflege. Gemeinsam ist allen Parteien, dass die Bedeutung der Therapieberufe gerade für die Bewältigung der Probleme in der Versorgung Pflegebedürftiger nicht erkannt wird.
Ergotherapie und alle anderen Heilmittelbereiche sind der Schlüssel zur Vermeidung von Pflege und zur Sicherung von Teilhabe und Selbstständigkeit im Alter.
Dies müssen alle Parteien und Politiker:innen verstehen.
Wenn Sie selbst aktiv werden möchten, besuchen Sie unser BED-Wahllokal: https://wahllokal.bed-ev.blog/ und erreichen Sie die Parteien im Saarland mit nur einem Klick.
Hier die Wahlprogramme im Einzelnen:
Veröffentlicht am 02.03.2022
Versenden Sie Wahlzettel an alle relevanten Politiker:innen mit nur einem Klick und bestimmen Sie damit wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht.
Sie haben es in der Hand!
Veröffentlicht am 21.01.2022
Zum weiteren Vorgehen zur Abwehr einer Impfverpflichtung und der damit verbundenen zeitlichen Dringlichkeit lädt der BED e.V. sehr herzlich zu der:
Videokonferenz mit Verfassungsrechtler Ulay Oezer
Morgen, den 22.01.22 ab 11.15 Uhr
Hier wird Verfassungsrechtler Oezer seine Rechtsauffassung darlegen und die nun folgenden Schritte erläutern.
Veröffentlicht am 17.12.2021
- Aktualisiert am 07.01.2022
Der unzulässige 2. Schiedsspruch zum bundesweiten Ergotherapievertrag wirft Fragen auf, die wir hier gerne beantworten:
Veröffentlicht am 20.12.2021
Liebe Ergotherapeut:innen,
anders als am Freitag verlautbart, empfehlen wir derzeit KEINE Gegenzeichnung des neuen Vertrages im Bereich Ergotherapie!
Durch Ihre Unterschrift könnte eine Akzeptanz der 5,85 % als leistungsgerechte Vergütungssteigerung Ihrerseits angenommen oder behauptet werden, die im schlimmsten Fall das Rechtsschutzbedürfnis aushebeln und jede Klage (auch bereits laufende) damit vereiteln würde.
Nach § 124 SGB V Absatz 6 gilt ein neuer Vertrag auf Bundesebene die ersten 6 Monate sowieso ohne jede Unterschrift:
Veröffentlicht am 17.12.2021
Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen:
Infame 5,85% plus statt leistungsgerechter Vergütungssteigerung von 80,5% plus in der Ergotherapie
Eine Allee voller Purzelbäume unter Jauchzen und Springen müssten die Ergotherapeut:innen nun aus Sicht des GKV-SV schlagen angesichts der mit 5,85% plus üppig sprudelnden Vergütungsquelle.
Mit 5,85 % plus sollen also nach unzulässigem Spruch der Schiedsstelle wettbewerbsfähige Tarifentgelte für die therapeutischen Mitarbeiter:innen bezahlt werden können, sowie daraus ein angemessenes Entgelt für Ergotherapiepraxisinhaber:innen resultieren, die Inflation kompensiert, der Investitionsstau behoben, 20 Jahre Unterbezahlung neutralisiert, Altersarmut abgewendet und die deutlichen Steigerungen bei den Sachkosten aufgefangen werden…
Wer das ernsthaft glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.