Veröffentlicht am 22.12.2011
- Aktualisiert am 22.12.2011
Am 01.01.2012 tritt das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt Änderungen im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V). Wie bereits berichtet, ergeben sich daraus einige Veränderungen auch für Heilmittelerbringer. Allerdings müssen diverse Details erst noch durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgearbeitet werden.
Veröffentlicht am 19.12.2011
Liebe Mitglieder,
jährlich vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (Spibund) die Rahmenvorgaben für die Versorgung mit Heilmitteln basierend auf dem § 84 des SGB 5.
Durch die Änderung der Heilmittelrichtlinie ( +1,4 %), die Ausweitung der Podologie (+0,6%) und durch weitere Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen (z.B. ambulant vor stationär) (+0,5%) wurde das Ausgabevolumen für Heilmittel um insgesamt 2,5 % angehoben. 2011 waren es lediglich 1,5 %
Veröffentlicht am 23.9.2011
Positiv sehen wir der Inkrafttretung des Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 entgegen.
Darin wird unter Anderem festgelegt, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln festlegen müssen, die bei den Regressprüfungen anzuerkennen sind. Kommt keine Einigung zustande entscheidet das Schiedsamt.
Veröffentlicht am 11.1.2010
Folgend möchten wir Sie auf ein Dokument mit Informationen zum Thema "Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Heilmittelversorgung", herausgegeben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, aufmerksam machen.
Die Themen sind:
- Rechtsgrundlagen der Heilmittel-Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §106 SGB V
- Zustandekommen von Ausgabenvolumen und Richtgrößen
- Berechnung von Richtgrößen und Richtgrößenvolumen der Arztpraxis