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Abrechnungsmöglichkeiten mit der GKV

Veröffentlicht am 11.06.2010

Für die Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) ist eine zugelassene Praxis Voraussetzung. Eine Ausnahme gilt bei Freien Mitarbeiter/Innen.
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