Veröffentlicht am 2.11.2010
Typ, AZ: Beschluss, Ws 17/10 Datum: 23.02.2010 http://app.olg-ol.niedersachsen.de
Die Richter begründen dies folgendermaßen: "Als Bestandteil der Krankenbehandlung sind Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel als Sachleistung zu erbringen. Ein derartiger Sachleistungsanspruch kann grundsätzlich nur dadurch begründet werden, dass ein Vertragsarzt das Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und damit die Verantwortung für die Behandlung übernimmt, da die §§ 31 ff. SGB V keine unmittelbar durchsetzbaren Ansprüche gewähren, sondern lediglich ausfüllungsbedürftige Rahmenrechte darstellen."
Veröffentlicht am 11.6.2010
Für die Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) ist eine zugelassene Praxis Voraussetzung. Eine Ausnahme gilt bei Freien Mitarbeiter/Innen.
Veröffentlicht am 16.7.2009
Liebe Mitglieder,
bitte beachten Sie unbedingt die seit Oktober 2008 geänderten Abrechnungsbedingungen für Heimbesuche bei Heilmittelleistungen.
In den vergangenen Tagen kam es immer wieder zu Absetzungen/Vergütungskürzungen durch die Barmer und die DAK:
Veröffentlicht am 2.7.2008
Folgend finden Sie das Erläuterungsdokument
Veröffentlicht am 9.5.2008
Immer wieder kommt es zu Nachfragen und Problemen bei der Abrechnung von Privatpatienten.
Anbei daher noch einmal die Übersicht und Regeln, die es bei der Abrechnung dieser Klientel zu beachten gilt:
Grundsätzlich kann der Preis bei Privatpatienten von jedem Therapeuten frei bestimmt werden.
Da sich viele Therapeuten mit der Einschätzung Ihrer eigenen Leistung umgerechnet in monetäre Verhältnisse jedoch schwer tun, orientieren sich einige an der ärztlichen Gebührenordnung, die üblicherweise den 2,3 bzw. 3,3 fachen Satz des GKV-Regelpreises umfasst.
Veröffentlicht am 21.4.2008
Beachten Sie die teilweise neuen Abrechnungsstellen, durch den Zusammenschluss der See-Krankenkasse mit der Knappschaft!
Anbei finden Sie das dazugehörige Anschreiben, sowie eine Übersicht über die neuen Abrechnungsstellen, gültig ab April.