Archiv: Verbandspolitik

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Veröffentlicht am 31.05.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aufgrund der Vorgaben durch das TSVG ist nun eine weiter reichende Überarbeitung der Heilmittelrichtlinie notwendig geworden als ursprünglich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geplant gewesen. Diese zusätzliche Überarbeitung erfordert ein 2. Stellungnahmeverfahren, in welchem wir als BED e.V. Anfang der Woche unsere Stellungnahme an den G-BA gesendet haben.
Veröffentlicht am 27.02.2023

Trotz perfekter Vorbereitung und entsetzten Gesicherten auf Kassenseite bei Beweisdarlegung durch den BED e.V. mit einer sehr einleuchtenden Berechnung, dass auch die nun angepassten Preise NICHT kostendeckend sind, gab die Schiedsstelle am Ende nur einen konsensualen Vorschlag ab, der einer Bankrotterklärung gleicht.

Und dies, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, dass die Preise leistungsgerecht zu sein haben. Lediglich im Protokoll empfehlen die Unparteiischen, dass die Vertragspartner in der nächsten Verhandlungsrunde, also in einem Jahr, zielorientiert zur Angemessenheit der Preise verhandeln sollen. 

Heute konnten wir zumindest die 9,48% für die Ergotherapeut*innen in eigener Praxis für alle Behandlungen ab dem 01. April 2023 mitnehmen, da unsere Klagen ja ohnehin bereits vor dem Landessozialgericht in Berlin zu den vorherigen Schiedssprüchen laufen, weil der eine Schiedsspruch unzulässig und der andere gesetzeswidrig war. Im letzten Verfahren war das nicht möglich, sonst wären wir Gefahr gelaufen, die Klagen nur aus diesem Grund zu verlieren. 

 

Veröffentlicht am 19.05.2023

Heilmittelpraxen erleben seit Monaten einen Absetzungsrausch einer Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Ärztlich verordnete, medizisch notwendige und fachgerecht durchgeführte Heilmittelbehandlungen werden schlicht nicht vergütet.

Wurden in der Vergangenheit noch formale Fehler als Begründung benannt, kommt es immer häufiger vor, dass trotz korrekt ausgestellter und ausgefüllter Verordnung die Bezahlung verweigert wird.

Veröffentlicht am 17.01.2024

Im Interview einer der bekanntesten Therapeuten und Unternehmer in Deutschland: Michael Reeder

Chapeau an Kilian Brätz für seinen Podcast Physio Vibes. Kilian Brätz ist Mitgründer der Praxis KIMOJO, sowie Geschäftsführer der Physio-APP FYZO. Im Interview seiner 15. Podcastfolge ist Michael Reeder, einer der bekanntesten Therapeuten und Unternehmer in Deutschland.

Absolut hörenswert! - Widerspruch nur in einem Punkt:

Nein, es sind nicht (mehr) die Krankenkassen …

Veröffentlicht am 22.09.2023

Stichtag 30.09.

Foto © Adobe Stock - Marco2811 (bearbeitet durch BED e.V.)

Zielorientierte und erfolgreiche Verhandlungen zu notwendigen Änderungen im Bundesrahmenvertrag Ergotherapie sind nur nach einer Vertragskündigung zu erwarten. DVE und GKV-SV wollen bislang jedoch keine Kündigung aussprechen.

Sie als Ergotherapeut*innen haben es in der Hand, die Berufspolitik durch Ihre Stimme und Ihr Handeln zu beeinflussen.

Am 30. September endet sowohl die Kündigungsfrist für den Bundesrahmenvertrag als auch für die Mitgliedschaft im DVE.

Klarstellung: Es geht um die Kündigung des Rahmenvertrages durch die Berufsverbände, um entsprechende Änderungen neu zu verhandeln. Ergotherapiepraxen können und sollen den Vertrag nicht kündigen.

 

Veröffentlicht am 22.10.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Mitglieder des BED e.V.,

am Samstag den 08.12.2018 findet die BED-Mitgliederversammlung im Bürogebäude der Steuerberatungsgesellschaft Bölting + Kollegen, Auf der Reihe 2, 45884 Gelsenkirchen statt.
Uhrzeit: 14.00 – 15.30 Uhr
Bitte melden Sie sich bis zum 30.11.2018 per E-Mail, per Fax, oder per Post mit dem Stichwort: BED-Mitgliederversammlung 2018 formlos an.
Veröffentlicht am 23.01.2023 - Aktualisiert am 12.04.2023

Am 19.01.2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Heilmittelrichtlinie beschlossen. Diese Änderung tritt durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12.04.2023 in Kraft.

Dann gilt: Nach Ausstellung einer erstmaligen Heilmittelverordnung im Rahmen eines unmittelbar persönlichen Kontaktes mit dem Verordnenden in einem Verordnungsfall, können weitere Heilmittelverordnungen per Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt ausgestellt werden.

Veröffentlicht am 14.04.2022

Weiterhin gilt:

Als Inhaber*in einer ergotherapeutischen Praxis haben Sie bis einschließlich 30. Juni 2022 Zeit, den bundesweit gültigen Vertrag zur Ergotherapie anzuerkennen. 

Warten Sie hiermit jedoch bitte noch, damit die Erfolgsaussichten unserer Klage gegen diesen Schiedsspruch vor allem bzgl. der Preise nicht geschmälert werden. Da die Frist zur Anerkennung bis zum 30.06.2022 läuft, entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Sie erhöhen aber die Erfolgsaussichten bzgl. der rechtlichen Schritte gegen die geschiedsten Preise. 

Im Falle eines Umzuges oder einer Neuzulassung, müssen Sie den neuen Vertrag anerkennen, weil Sie sonst die Zulassung nicht erhalten. Dies ist unschädlich, da es nur einen kleinen Teil der Praxen betrifft und für diese Praxen auch künftig keinen Nachteil bedeutet. Zudem kann leicht argumentiert werden, dass diese Praxen nur durch die Anerkennung die notwendige Zulassung erhalten können.

Veröffentlicht am 09.02.2024

Nachdem der BED nicht müde wurde, die Angemessenheit der Preise in die Verhandlungen und auch die Schiedsstellensitzungen einzubringen, hatte die Schiedsstelle daraufhin in der letzten Preisrunde den Vertragspartnern in einer Protokollnotiz den Hinweis gegeben, die Angemessenheit der Preise zielorientiert zu erörtern. 

Folgerichtig hatten wir als BED nun bereits im Sondierungsgespräch erneut den Fokus genau auf die Angemessenheit der Preise gelegt und dazu eine Belegrechnung beigebracht und konkret dargelegt.

Die anderen Vertragspartner trugen nur zu der Fortschreibung der Preise anhand der von der Schiedsstelle genutzten Parameter vor.

Veröffentlicht am 30.05.2008 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Recht ungläubig zeigte sich Arthur Weis aus Uelzen, als er die Nachricht über die Vergabe des Stipendiums an ihn vernahm. Die Freude folgte auf dem Fuße.

Die Vorstandsvorsitzende des BED e.V. Gabriele König wählte Herrn Weis, neben einigen anderen Kandidaten, auf Grund seiner umfangreichen und plausiblen Antragstellung. Sein unbedingter Wunsch nach der Weiterbildung lies sich an jeder Textzeile erkennen, so Frau König weiter.
Ein bisschen Glück war dennoch dabei. Auf Grund einiger plausibler Anträge, entschied letztendlich das Los über den endgültigen Gewinner nach Vorauswahl.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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