Berufspolitische Informationen

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 24.11.2023

+ 7,6 % auf die jeweils gültigen GKV-Vergütungspreise ab 01.01.2024

© 89Stocker via Canva.com, Text vom BED e.V.

Die Vertragspartner waren sich von Beginn an einig, dass eine generelle Regelung mit festem Bezug zu den Preisen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dadurch schnelleren Preisanpassungen bei Preisänderungen im GKV-Bereich sinnvoll und für alle Beteiligten von Vorteil ist.

Ebenfalls unstrittig war von Anfang an, dass die besonderen Vorgaben bei der Versorgung von BG-Patient*innen (engere Fristen, höhere Frequenzen, etc.) eine erhöhte Flexibilität von den Therapierenden erfordert und zudem ergotherapeutische Leistungen in besonderem Maße den Zielen der Unfallversicherungsträger dienen. Aus diesem Grund gab es bereits in der Vergangenheit jeweils höhere Vergütungen für die Behandlung von BG-Patient*innen im Gegensatz zu den GKV-Preisen.

Nun galt es, eine längerfristige Regelung mit automatischen Preisanpassungen bei Preiserhöhungen im GKV-Bereich zu vereinbaren.

Veröffentlicht am 17.11.2023

In dieser Legislatur zeigte sich früh, dass Frau Zeulner sich weiterhin überzeugend und tatkräftig für die Belange der Therapieberufe einsetzt.

Diplom-Betriebswirtin und Geschäftsführender Vorstand des BED e.V. Christine Donner und Gesundheitsökonom sowie Vorstandsreferent des BED e.V. Volker Brünger trafen sich am 14.11.2023 mit Frau Zeulner in Berlin, um den guten Austausch im persönlichen Gespräch fortzusetzen.

 

Veröffentlicht am 03.11.2023

Schnecke kriecht auf Kabeln in Raum mit Computern

© KI-generiert via Canva.com

Im noch laufenden Verfahren des Digital-Gesetzes (DigiG) wurde am 1. November ein neuer Entwurf vorgelegt. 

Veröffentlicht am 27.10.2023

© KI-generiert via Canva.com, Text vom BED e.V.

In der letzten Woche berichteten wir über die im Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossene Übergangsregelung im Hinblick auf die hochschulischen Ausbildungen in den Therapieberufen: Studieren in den Therapieberufen: Statt sinnvoller Neuregelung, nur erneute Übergangslösung – Derzeitige Bundesregierung stiehlt sich aus der Verantwortung

Als Reaktion auf diese Änderungen und die kommunizierte deutliche Verzögerung für das Inkrafttreten der modernisierten Berufsgesetze fordert der BED nun einen 3-Punkte-Plan zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung.

Veröffentlicht am 30.03.2023 - Aktualisiert am 27.10.2023

Wir haben mit der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) einen aktualisierten Rahmenvertrag mit Wirkung ab dem 01.04.2023 (Ausstellungsdatum) geschlossen. Landläufig wird in diesen Fällen von "BG-Verordnungen" gesprochen.

Die Verhandlungen fanden in konstruktiver Atmosphäre statt und so konnten wir viele Punkte zufriedenstellend klären. Unsere Vertragspartner sicherten uns zudem zu, dass sie bei auftauchenden Problemen gemeinsam mit uns an lösungsorientierten Nachbesserungen interessiert sind. 

Empfehlung

Lesen Sie in Ruhe den Vertrag sowie den dazu erstellten Fragen-Antworten-Katalog durch und machen Sie sich dadurch mit den Voraussetzungen und Grundlagen Ihrer Behandlung von BG-Patient*innen und deren Abrechnung vertraut.

DGUV/SVLFG - BED Rahmenvertrag ab 1.4.2023

FAK zum DGUV/SVLFG - BED Rahmenvertrag ab 1.4.2023

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem vorherigen Vertrag sowie wichtige Erläuterungen stellen wir unseren Mitgliedern vor.

Veröffentlicht am 20.10.2023

© KI-generiert via Canva.com

Vollmundig stellte Bundesgesundheitsminister Lauterbach noch im letzten Jahr zeitnahe Lösungen für die veralteten Berufsgesetze der Therapieberufe in Aussicht. Nun wird deutlich, wie weit diese Versprechungen des Ministers von der Realität entfernt sind.

Mit dem gestern beschlossenen Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) wurde eine zeitlich unbefristete „Übergangslösung“ im Hinblick auf die hochschulischen Ausbildungen in den Therapieberufen formuliert, die mit Auslaufen der bisherigen Modellvorhaben zum 01.01.2025 in Kraft treten wird.

Veröffentlicht am 22.09.2023

Stichtag 30.09.

Foto © Adobe Stock - Marco2811 (bearbeitet durch BED e.V.)

Zielorientierte und erfolgreiche Verhandlungen zu notwendigen Änderungen im Bundesrahmenvertrag Ergotherapie sind nur nach einer Vertragskündigung zu erwarten. DVE und GKV-SV wollen bislang jedoch keine Kündigung aussprechen.

Sie als Ergotherapeut*innen haben es in der Hand, die Berufspolitik durch Ihre Stimme und Ihr Handeln zu beeinflussen.

Am 30. September endet sowohl die Kündigungsfrist für den Bundesrahmenvertrag als auch für die Mitgliedschaft im DVE.

Klarstellung: Es geht um die Kündigung des Rahmenvertrages durch die Berufsverbände, um entsprechende Änderungen neu zu verhandeln. Ergotherapiepraxen können und sollen den Vertrag nicht kündigen.

 

Veröffentlicht am 01.09.2023

Der GKV-Spitzenverband bittet um Ihre Mithilfe:

Kontrollieren Sie bitte, ob Ihre Praxis mit den aktuellen Kontaktdaten und weiteren Angaben in dieser Liste enthalten ist: 

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Praxis nicht aufgeführt ist oder die Daten nicht vollständig oder aktuell sind, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 124 Abs. 2 SGB V. Hier geht es zur

Veröffentlicht am 22.08.2023

Mit Wirkung ab dem 01.10.2023 wird die Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gemäß Artikel 5 der Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung (HeilbPrüfMV k.a.Abk.) geändert.

Notwendig wurden diese Änderungen durch zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes, welches weitestmöglich gleiche Prüfungsbedingungen und Bewertungsmaßstäbe für alle einfordert. Dementsprechend werden klarere einheitliche Regelungen festgesetzt, wodurch Willkürentscheidungen unwahrscheinlicher werden.  

Zusätzlich sind künftig auch digitale Lehrformate ausdrücklich zulässig.

Veröffentlicht am 28.11.2018 - Aktualisiert am 16.08.2023

In Zeiten des Fachkräftemangels beim Pflegepersonal greifen Einrichtungen in ihrer Not teilweise auf angestellte Therapeut*innen zurück, um diese als Pflegehilfskräfte einzusetzen. Dies ist aus folgenden Gründen kontraindiziert:

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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