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DVE und GKV-SV hebeln gemeinsam die Schiedsstelle aus

Veröffentlicht am 12.04.2024

Trostpflaster soll jahrzehntelange Unterbezahlung überkleben
Notwendige Preissteigerung müsste bei über 40% liegen

Nachdem im letzten Jahr der DVE noch meinte, die Ergotherapierenden würden mit nur 8 Prozent mehr schon klarkommen und die letzte Schiedsstellensitzung zu den Preisen mit einer erzwungenen Einigung über 9,48% endete, ist dem DVE durch unsere Kostenunterdeckungsrechnung wohl doch mal aufgefallen, dass derart niedrige Steigerungen nicht so ganz stimmen können.

Nun sollen es daher, wenn es nach dem Spitzenverband der Krankenkassen und dem DVE geht, 15,65 % mehr sein.

Allein die Verdopplung der Preisanpassung zeigt schon, dass die faktenbasierten Forderungen des BED e.V. wie ein Triebwerk in den Preisverhandlungen wirken. Unsere Kontinuität, unser Mut und unsere Beharrlichkeit zeigen auch bei den Preisen ihre Wirkung.

Das der DVE die Ergotherapierenden dennoch weiterhin als Menschen 3. Klasse verramschen will zeigen folgende Tatsachen:

15,65 % erscheint nur so lange als „vielleicht gar nicht so schlechter Abschluss“, solange man

  1. den Referenzwert nicht kennt und
  2. zudem auch nicht weiß, was mit diesem Abschluss noch so alles an Konsequenzen verbunden ist

Steigerung um mehr als 40% notwendig: 

Zum Referenzwert: Der Preisanstieg hätte bereits im vergangenen Jahr um mehr als 40% steigen müssen. Der Vergütungspreis pro Stunde hätte im vergangenen Jahr daher schon bei 79,06 € liegen müssen, um den angestellten Therapeut*innen sowie den Praxisinhabenden eine ihren Funktionen und Aufgaben gerecht werdende Vergütung nach Tarif zu ermöglichen.

Der Graben der Ungerechtigkeit ist durch die vielen, vielen Jahre der Unterbezahlung sehr, sehr breit geworden. Die Unterbezahlung hat sich logischerweise in den Jahren vervielfacht.

Die Konsequenzen des Schein-Abschlusses

Der DVE hat sich mit den Vertretern der Krankenkassen zu einer Mehrheit zusammengeschlossen, die nun ganz eigene Interessen, innerhalb der Schiedsstelle verfolgt. Derzeit sind die Stimmen der unparteiischen Mitglieder in der Schiedsstelle damit wirkungslos. Die Schiedsstelle ist ausgehebelt.

Weil DVE und GKV-SV die unparteiischen Mitglieder der Schiedsstelle derzeit für eine Mehrheit nun gar nicht benötigen, meint man als DVE jetzt schon groß aufspielen zu können und den Therapierenden bereits heute mitzuteilen, was am 29.05.2024 dann in der Schiedsstelle, mehrheitlich von GKV-SV und dem DVE ohne jede Einflussnahme über die Unparteiischen der Schiedsstelle beschlossen werden wird.

Durch eigeninteressengesteuerte Mehrheitenbildung wurde die Macht der Therapierenden und damit dem Volk entzogen.[1]
In einem Land wie Deutschland klingt so etwas fast unglaublich. Wahr ist es leider trotzdem.
Der DVE klüngelt mit den Vertretern des Spitzenverbandes der Krankenkassen und tritt den Rechtsstaat dabei mit Füßen.

Ich fordere den GKV-SV daher auf: Bezahlt doch jetzt schon die 15,65% mehr und tut nicht so als bräuchtet ihr dafür noch die Zustimmung einer „unabhängigen Instanz“ durch die Schiedsstelle, die es derzeit ermöglicht die Interessen des GKV-SV und des DVE gänzlich durchzusetzen.
Das wenigstens wäre doch konsequent.

DVE will Klagen vor dem Landessozialgericht zurückziehen

Was der DVE derzeit natürlich nicht kommuniziert, ist, dass er im Zuge der Preisanpassung seine Klagen vor dem Landessozialgericht zurücknehmen will.
Was der DVE nicht kommuniziert ist, dass mit dieser Preisanhebung jegliche Ausgleichszahlungen für das Unrecht in der Vergangenheit mit dieser Anpassung nun obsolet sein soll.

9,52 € mehr die Stunde, sollen jahrzehntelanges Leid und jahrzehntelangen Einsatz für dieses Gesundheitswesen wieder gut machen.
Ohne jede Ausgleichszahlung, ohne jede Entschädigung.

Der DVE versucht nun, nach der Aushebelung der Schiedsstelle, dem BED e.V. sogar sein eigenes Rechtsschutzbedürfnis vor Gericht zu nehmen!
Erst gestern kam ein Schreiben des DVE über die Schiedsstelle, man wolle den Schiedsstellentermin vorverlegen, um Gerichte nicht unnötig zu beschäftigen, denn man hätte ja nun einen angeblich leistungsgerechten Preis.
Ein Preis, der uns als maßgeblicher Berufsverband in der Ergotherapie bis heute noch nicht einmal mitgeteilt wurde!

Wider den Rechtsstaat: DVE versucht sich des BED e.V. zu entledigen

Damit der DVE endlich wieder geheime Verhandlungen führen und damit wie in der Vergangenheit intransparente Entscheidungen treffen kann, die für keinen Therapeuten mehr überprüfbar sind, versucht der DVE nun mit allen Mitteln sich des BEDs zu entledigen.

Die Mittel des DVE sind: Verschiedene Klagen, natürlich nun auch vor der befangenen Schiedsstelle, durch Diffamierung, durch Diskreditierung, durch Täuschung und korrumpiertes Verhalten zu Lasten der eigenen Mitglieder.

Das der GKV-SV sich für die eigenen Zwecke dafür instrumentalisieren lässt, zeigt deutlich, dass es den beiden neuen Verbündeten wohl kaum um angemessene Preis geht.
Getreu dem Motto gemeinsamer Feind eint erhofft man sich zukünftig wieder die Uhren zurück zu drehen.

Jeder Ergotherapeut muss sich daher klar machen:

Wer den DVE mit einer Mitgliedschaft stützt, fördert statt Vielfalt despotische Herrschaft und Intransparenz. Der DVE betreibt mit seinen unterzeichneten Chartas der Vielfalt lediglich Symbolpolitik. Das tatsächliche Verhalten dieses Verbandes seinen Mitmenschen gegenüber kann man als das genaue Gegenteil bezeichnen.

Wer den DVE mit einer Mitgliedschaft fördert, zementiert sich die eigenen zu niedrigen Vergütungspreise in der Ergotherapie damit auf weitere Jahrzehnte selbst.

Und wer meint die zu niedrige Vergütung käme allein durch die Funktionäre des GKV-Spitzenverbandes, der irrt, denn es braucht stets zwei Parteien: Einer der macht und einer der es mit sich machen lässt.

Strohmänner des DVE im Netz:

Ein Wort noch zu den von Strohmännern des DVE hier im Netz immer wieder verbreitete Mär:
Nein, eine leistungsgerechte Vergütung von Ergotherapeut*innen müssen sich die Krankenkassen nicht leisten können, sondern die Therapierenden haben auf dieses Grundrecht einer angemessenen Vergütung per Gesetz Anspruch!
Das ist bei allen anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen auch so! Diese werden auch leistungsgerecht bezahlt.

Warum also werden die Therapierenden bislang schlechter behandelt?
Antwort: Weil hier ein Verband gemeinsame Sache mit den Krankenkassen macht!

Seit Jahrzehnten läuft das so. Es gibt einen der macht und einen der es mit sich machen lässt.
Die Gelegenheit scheint günstig auf diesem Weg sich gleich seinem unliebsamen Wettbewerber zu entledigen.

Und diejenigen, die hier im Netz als Therapeuten posten, mit diesen Vergütungspreisen könne man den Lebensunterhalt gut bestreiten, die fordere ich bereits jetzt auf, jeden Cent den wir erkämpfen, an die Kolleginnen und Kollegen zu überweisen, die rechnen können und daher zu Recht seit Jahrzenten die Unterbezahlung anprangern.

Fazit:

Es dürfte offensichtlich sein, dass die Schiedsverfahren der Schiedsstelle nach §125 ad absurdum geführt worden sind.
Eine derartige Besetzung einer Schiedsstelle ist weder verfassungskonform noch mit den demokratische Prinzipien unseres Landes vereinbar.
Recht und Gesetz stehen auf Seiten des BED.

Es sollte auch dem letzten Dussel so langsam aber sicher dämmern, dass die Vertreter der Gesetzlichen Krankenversicherung sicherlich nicht einfach so von ihrer bisherigen 0-Prozent-Steigerungsstrategie abrücken.
Warum sollte wohl eine derart offenkundige Kehrtwende bei den Vertretern der Gesetzlichen Krankenkassen eintreten?
Warum?
Es gibt nur einen einzigen Grund: Was die Krankenkassen in den Gerichtsprozessen verlieren können, ist um ein Vielfaches höher als das, was nunmehr bezahlt werden soll.

Wer meint, dieser Preisvorschlag sei auf Verhandlungsgeschick zurückzuführen, der glaubt weiß Gott auch noch an den Weihnachtsmann.
Mehr als ein Trostpflaster ist der schmutzige Dealversuch daher nicht.

Seit 20 Jahren trage ich viele persönliche Schicksale der Therapierenden, bedingt durch eben jene Unterbezahlung, tagtäglich in meinem Herzen herum, die mich sehr, sehr belasten.
Wer das nicht erkennt, macht die Rechnung ohne den Wirt.

Ich empfehle jeder Ergotherapeutin und jedem Ergotherapeuten: Denkt selbst, rechnet selbst, schaut selbst im Detail, dann und nur dann erkennt ihr auch die Zusammenhänge.

 

[1] Abschlussbericht_Konfliktloesungsinstrumente_Selbstverwaltung.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)

 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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