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BED e.V. erklärt Scheitern der Preisverhandlungen und die Strategie der Gesetzlichen Krankenkassen

Veröffentlicht am 13.03.2024

Wir haben gestern, am 12.03.2024, gegenüber dem GKV-SV also dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen das Scheitern der Vergütungspreisverhandlungen für 2024 in der Ergotherapie erklären müssen und die Schiedsstelle angerufen.

Die Gründe legt Christine Donner, Geschäftsführender Vorstand des BED e.V., in folgendem Video dar:

 

WER LIEBER LIEST, FINDET HIER DIE ERLÄUTERUNGEN IM VIDEO:

Wir haben gestern gegenüber dem GKV-SV, also dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, das Scheitern der Vergütungspreisverhandlungen für 2024 in der Ergotherapie erklären müssen und die Schiedsstelle angerufen.

Gründe:

  1. Es ist schon mehr als nur offensichtlich, dass die Gesetzlichen Krankenkassen auf Zeit spielen. Das tun sie, weil die Zeit den Therapierenden nämlich ausgeht:

    Ergotherapeutische Praxisinhaber erhalten deutlich weniger Geld als ihre eigenen Angestellten, trotz 40-60 Stunden-Wochen, weil die Vergütungspreise viel zu niedrig und daher nicht angemessen sind. Es bleibt für die Inhaberin/den Inhaber schlicht nicht mehr genug Geld übrig. Die Beweisrechnung dazu haben wir gestern online gestellt.

    Die Praxisinhabenden, die einigermaßen zurechtkommen, tun das vor allem auf Grund eines einzigen Umstandes: Weil sie sich wissentlich oder unwissentlich die vertraglich verpflichtenden Vor- und Nachbereitungszeiten pro Einheit über 15 Minuten entfallen lassen und auf diese Weise jeden Tag 2-3 Stunden mehr Umsatz generieren können, als die Kolleginnen die das nicht tun.

    Damit sitzen diese Praxisinhaber auf einer tickenden Zeitbombe, denn den Krankenkassen ist dieser Umstand mehr als nur bewusst.
    Auch können etliche der Therapierenden nicht in Rente gehen, weil sie auf Grund der niedrigen Vergütung sonst in der Altersarmut landen.
    Damit sind Sie gezwungen gegen ihren Willen weiterzuarbeiten.

  2. Man verweigert uns die Übermittlung der Anzahl an Hausbesuchseinheiten in der Ergotherapie von 2011-2022, ohne die wir die angemessenen Preise für die ergotherapeutischen Heilmittel nicht korrekt errechnen können. In der GKV-HIS gkv-his.de sind diese nicht nur nicht durchgängig wiedergegeben, sondern werden bei der Angabe der erbrachten Behandlungseinheiten unterschlagen. Gerade die zeitlich extrem aufwendigen Hausbesuchsbehandlungen der Praxen bleiben so völlig unberücksichtigt!

  3. Es gibt weiterhin keinerlei Bereitschaft zur Angemessenheit der Preise zu sprechen. Ganz im Gegenteil, man bittet uns als Berufsverband, der die Interessen der Therapierenden vertritt, allen Ernstes sogar noch um Verständnis, dass man auf Grund des ungewissen Ausganges der Klageverfahren bei der Anpassung der Preise jetzt nicht über die Kompensation von Zusatzbeiträgen sowie der betrieblichen Altersvorsorge sprechen kann, denn wenn man jetzt Zusagen machen würde, müsste man, wenn man die Klage verliert, hinterher ja noch mehr bezahlen…

    So eine Aussage zeigt überdeutlich: Die KK haben nicht das geringste Interesse angemessene und damit faire Preise zu zahlen, sondern versuchen mit ihrer Strategie lediglich möglichst lange jegliche Preisanpassungen hinaus zu zögern und wenn schon mehr bezahlt werden muss, so dann doch möglichst wenig.

    Wir lassen es daher nicht eine Minute länger zu, dass die ganze Berufsgruppe der Ergotherapeutinnen an der Nase herumgeführt wird, indem man in Verhandlungen sitzt, die man nur als Fake-Verhandlungen bezeichnen kann.

    Auf Grund der Unterbezahlung der Ergotherapeut*innen kann die Heilmittelversorgung nicht mehr als gesichert gelten. Damit nehmen die Gesetzlichen Krankenkassen bewusst das Leid ihrer eigenen erkrankten Versicherten mit Heilmittelbedarf in Kauf.

 

Liebe Therapeut*innen, ihr habt es selbst in der Hand, ob die Situation zukünftig so bleibt, oder sich grundlegend etwas ändert. Schaut dazu mein Video:

So schaffen wir gemeinsam angemessene Preise in der Ergotherapie! | BED e.V. (bed-ev.de)

 

 

 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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