Veröffentlicht am 08.02.2010Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Krankenkassen, die auf einen Genehmigungsvorbehalt bei begründungspflichtigen Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles gemäß Ziffer 11.5 der Heilmittel-Richtlinien verzichten.
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