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Viel Lärm um Nichts: Das "Bill-Urteil" hat keine weiteren Folgen...

Veröffentlicht am 12.05.2007

Verehrte Leser,

zum „Bill-Urteil“ wurde deshalb unsererseits noch keine Stellung bezogen, da diesem Urteil keinerlei Bedeutung zukommt!
Es handelt es sich lediglich um eine Einzelfallentscheidung, der in der Tat ein besonderer Fall zu Grunde liegt. Eine Pauschalisierung ist hieraus nicht möglich und auch nicht sinnvoll, denn:

Für jeden Therapeuten hat schon immer das Recht bestanden ohne Verordnung zu therapieren!!!
Diese Therapien müssen lediglich von einem anderen Kostenträger als der GKV vergütet werden.
Andere Kostenträger können sein: Private Kassen, Hilfsdienste, die Kommunen oder Länder, oder der Patient selbst.

Wenn müsste man sich die Frage stellen, wie man es schafft Verordnungen über die GKV abrechnen zu dürfen, ohne dass es dabei der Verordnung eines Arztes bedarf!

Dabei müsste folgendes bedacht werden:

1. Es müsste ein Antrag bei allen Spitzenkrankenkassen bzw. Landesverbänden gestellt werden.
2. Die Krankenkassen müssten davon überzeugt werden, dass selbstverständlich nur für die Fälle ein Verordnung ausgestellt werden würde, und auch nur in der Menge, wie unbedingt nötig.
3. Die Ärtzte müssten, um Proteste zu verhindern, ebenfalls davon überzeugt werden, dass dieses Vorgehen keine Beschneidung des ärztlichen Berufsstandes wäre.

Bereits durch diese Überlegungen ist zu erkennen, dass dieser Weg voller Widerstände wäre.
Die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges bei dem Weg eher gering- also ein Holzweg.

Viel sinnvoller und gewinnbringender für alle Ergotherapeuten ist es hingegen, sich um eine enge Zusammenarbeit mit den Ärzten zu bemühen, sinnvoll andere Kostenträger heranzuziehen und auch politisch für Aufklärung zu sorgen, zu was die Ergotherapie fähig ist. Beides wird von uns als Verband konsequent verfolgt.
Dieses Vorgehen zeigt bereits die ersten Früchte, von denen unsere Verbandsmitglieder profitieren.
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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