Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist Pflicht für Praxisinhaber ab einem Mitarbeiter!
– Der BED e.V. unterstützt Sie bei der Umsetzung!
Arbeitgeber, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen, sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich verpflichtet, sich sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen.
Die BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - prüft diese Vorgabe an Hand des Nachweisbogens, der von den Praxen einzureichen ist.
Wie steht es bei Ihnen? Haben Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und aktualisieren Sie diese regelmäßig? Werden Ihre Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen? Sind Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe ausgebildet? Wissen Ihre Mitarbeiter wie sie sich im Brandfall verhalten sollen? Haben Sie eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt bestellt?
Der BED e.V. und die BGW wissen, dass es für kleine Betriebe häufig schwierig ist, all diesen Anforderungen gerecht zu werden und die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Um Sie dabei noch besser zu unterstützen, kooperieren der BED e.V. und die BGW in Sachen Arbeitsschutz und haben ein maßgeschneidertes praxisnahes Angebot entwickelt.
Sie haben die Wahl zwischen 3 Betreuungsformen zu günstigen Konditionen:
Die alternative Betreuung - möglich bei bis zu 50 Beschäftigten:
Teilnahme des Praxisinhabers alle 5 Jahre an einer Fortbildungsveranstaltung.
Hier lernen Sie den Bedarf an sicherheitstechnischer und betriebsärztlicher Betreuung selbst einzuschätzen und eigenverantwortlich zu bestimmen.
Die BGW bezuschusst die Schulungen.
Für BED-Mitglieder beträgt der Seminarkostenanteil daher lediglich 20 €, das sind nur 4 € pro Jahr!
Für BED-Nichtmitglieder liegt der Betrag bei 40 €.
Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 TN.
Wer zusätzlich auch gerne zwischen den Seminaren fachmännisch begleitet und betreut werden möchte, kann das über unsere eigens dafür eingerichtete Hotline tun.
Die Hotline ist für BED-Mitglieder für lediglich 20 €/Jahr zubuchbar.
Für BED-Nichtmitglieder beträgt die Hotlinebuchung 40 €/Jahr.
Hier können Sie Ihre persönliche Hotlineberatung hinzubuchen.
Haben Sie hingegen zusätzlichen Bedarf an Beratung vor Ort, so
stellen Sie hier direkt Ihre Anfrage.
Die Preise werden individuell vereinbart.
Was sind die Vorteile?
- Arbeits- und Gesundheitsschutz werden einfacher. Sie als Unternehmer können endlich Ihre Verantwortung wahrnehmen, weil Sie wissen, was zu tun ist.
- Die Schwerpunkte in Sachen Arbeitsschutz können von Ihnen gesetzt werden. Somit können Sie die zur Verfügung stehenden Mittel gezielter einsetzen.
- Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt wird optimiert - Leistungen können nach Bedarf eingekauft werden.
- Es wird keine feste Stundenzahl für die Betreuung durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte vorgegeben.
- Routinebesuche durch die BGW entfallen.
Außerdem müssen Sie sich nicht um die Meldung Ihres Betriebsarztes und Ihrer Sicherheitsfachkraft an die BGW kümmern.
Hier können Sie die Seminarorte und Termine einsehen und den für Sie passenden auswählen.
Die Regelbetreuung bis zu 10 Beschäftigten:
Diese Betreuungsform steht allen Betrieben mit maximal 10 Vollzeit- oder 20 Teilzeit-Beschäftigten (bis zu 20 Wochenstunden) offen.
Die Begehung, Beratung und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmekatalog für Ihre Praxis erfolgt durch eine geprüfte Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die anlassbezogene Betreuung ist nach Bedarf, jedoch spätestens alle 5 Jahre zu wiederholen.
Pro Begehung des jeweiligen Standortes für BED-Mitglieder 160 €
Pro Begehung des jeweiligen Standortes für BED -Nichtmitglieder: 200 €
Wählen Sie folgend Ihre Region aus und beantragen Sie die bedarfsorientierte Betreuung.
Die Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten:
Verpflichtend für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die nicht die alternative Betreuungsform wählen.
Die Preise sind individuell zu vereinbaren.
Stellen Sie hier Ihre Anfrage