Veröffentlicht am 09.05.2008Immer wieder kommt es zu Nachfragen und Problemen bei der Abrechnung von Privatpatienten.
Anbei daher noch einmal die Übersicht und Regeln, die es bei der Abrechnung dieser Klientel zu beachten gilt:
Grundsätzlich kann der Preis bei Privatpatienten von jedem Therapeuten frei bestimmt werden.
Da sich viele Therapeuten mit der Einschätzung Ihrer eigenen Leistung umgerechnet in monetäre Verhältnisse jedoch schwer tun, orientieren sich einige an der ärztlichen Gebührenordnung, die üblicherweise den 2,3 bzw. 3,3 fachen Satz des GKV-Regelpreises umfasst.
Der vollständige Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein oder klicken Sie hier um Ihren Mitgliedsantrag auszufüllen.